Für die Gastfamilie

Die Tätigkeit der Agentur beinhaltet für deutsche Gastfamilien:

  • die Beratung der Gastfamilie über die Voraussetzungen eines Au-Pair Aufenthaltes.
  • die Vermittlung eines Au-Pair für die anfragende Gastfamilie (Vertragspartner).
  • die Unterstützung bei der Abwicklung der behördlichen Formalitäten mit deutschen Behörden im In- und Ausland.
  • die Betreuung von Gastfamilie und Au-Pair während des Aufenthaltes
  • Bereitstellung aller relevanten Au-Pair Informationen nach Abschluss des Vermittlungsvertrages und Übersetzungstätigkeiten, soweit notwendig.
  • Fertigung der notwendigen Verträge, Anträge und Einladungen für den Visum-Antrag.
  • Information über Au-Pair Versicherung.
  • Unterstützung bei der Abwicklung der notwendigen Behördenschriftwechsel und der Erlangung der Arbeitsgenehmigung.
  • Betreuung des Au-Pair bis zum Eintreffen bei der Gastfamilie, Organisation der Einreise.
  • Betreuung der Gastfamilie und des Au-Pair während der Dauer des Au-Pair Aufenthaltes bei der Gastfamilie.
  • Stellung einer Notfall-Telefonnummer und Ansprechbereitschaft bei Problemen.

Verpflichtungen der Gastfamilie

Die nachfolgenden Pflichten ergeben sich aus den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit und den gemachten Erfahrungen der Agentur.

Die Gastfamilie ist verpflichtet die geltenden Bestimmungen, Gesetze und Verträge (z.B. Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit, Verpflichtungserklärung der Gastfamilien, Au-Pair -Vertrag) einzuhalten. Die Agentur stellt entsprechende Merkblätter, Unterlagen und Informationen zu Verfügung

Die Gastfamilie hat die Informationen der Bundesagentur für Arbeit gelesen und verpflichtet sich, hiernach zu handeln. Dazu gehören u.a.:

  • Integration des Au-Pairs in die eigene Familie bei freier Kost und Logis (abschließbares Zimmer für den privaten Au-Pair -Bereich).
  • Abschluss einer umfassenden Au-Pair Versicherung incl. Kranken- und Haftpflichtdeckung. Bei der Auswahl einer geeigneten Versicherungsgesellschaft steht die Agentur beratend zur Seite. Anmerkung: Die Gastfamilie haftet für jegliche Schäden an Personen und Sachen (oder es wird eine spezielle Haftpflichtversicherung für Au-Pairs abgeschlossen).
  • Flexibel gestaltete wöchentliche Arbeitszeit von max. 30 Stunden.
  • Monatliches Taschengeld von 260,00 €.
  • Möglichkeit zum Besuch einer Sprachschule und Möglichkeit zur freien Religionsausübung.
    • Die vhs Ortenau bietet ortenauweit Sprachkurse zu unterschiedlichen Sprachniveaus an. Zur Ermittlung der Sprachkenntnisse werden Einstufungstests durchgeführt. Die Kurse kosten zwischen 110 und 300 EURO und dauern zwischen 5 Wochen und 4 Monaten. Nähere Informationen erhalten Sie über die vhs-Geschäftsstellen Achern (Günter Fröhlich, Telefon 07841 40 05), Kehl (Christina Wortmann, Telefon 07841 32 22) sowie Wolfach (Thomas Lang, 07834 86 75 90).
  • Bereitstellung einer Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr, bzw. die Kostenübernahme hierfür.
  • Gewährung von 4 Wochen bezahlten Urlaub bei einer Aufenthaltsdauer von 12 Monaten. Bei einer kürzeren Laufzeit der Vereinbarung erfolgt ein anteiliger Urlaub von 2 Tagen pro Arbeitsmonat.
  • Unverzügliche Anmeldung des Au-Pairs bei den Behörden (Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde und Arbeitsamt). Die hierfür entstehenden Kosten übernimmt die Gastfamilie.
  • Alle wesentlichen Änderungen, Umzug, Kündigung, Visa-Verlängerungen oder Umschreibungen sind der Agentur sofort schriftlich mitzuteilen.

 

 
 
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