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Für
die Gastfamilie
Die
Tätigkeit der Agentur beinhaltet für deutsche Gastfamilien:
- die Beratung der
Gastfamilie über die Voraussetzungen eines Au-Pair Aufenthaltes.
- die Vermittlung
eines Au-Pair für die anfragende Gastfamilie (Vertragspartner).
- die Unterstützung
bei der Abwicklung der behördlichen Formalitäten mit deutschen
Behörden im In- und Ausland.
- die Betreuung
von Gastfamilie und Au-Pair während des Aufenthaltes
- Bereitstellung
aller relevanten Au-Pair Informationen nach Abschluss des Vermittlungsvertrages
und Übersetzungstätigkeiten, soweit notwendig.
- Fertigung der notwendigen
Verträge, Anträge und Einladungen für den Visum-Antrag.
- Information über
Au-Pair Versicherung.
- Unterstützung
bei der Abwicklung der notwendigen Behördenschriftwechsel und der
Erlangung der Arbeitsgenehmigung.
- Betreuung des
Au-Pair bis zum Eintreffen bei der Gastfamilie, Organisation der Einreise.
- Betreuung der
Gastfamilie und des Au-Pair während der Dauer des Au-Pair Aufenthaltes
bei der Gastfamilie.
- Stellung einer
Notfall-Telefonnummer und Ansprechbereitschaft bei Problemen.
Verpflichtungen
der Gastfamilie
Die nachfolgenden
Pflichten ergeben sich aus den Richtlinien der Bundesagentur für
Arbeit und den gemachten Erfahrungen der Agentur.
Die Gastfamilie ist
verpflichtet die geltenden Bestimmungen, Gesetze und Verträge (z.B.
Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit, Verpflichtungserklärung
der Gastfamilien, Au-Pair -Vertrag) einzuhalten. Die Agentur stellt entsprechende
Merkblätter, Unterlagen und Informationen zu Verfügung
Die Gastfamilie hat
die Informationen der Bundesagentur für Arbeit gelesen und verpflichtet
sich, hiernach zu handeln. Dazu gehören u.a.:
- Integration des
Au-Pairs in die eigene Familie bei freier Kost und Logis (abschließbares
Zimmer für den privaten Au-Pair -Bereich).
- Abschluss einer
umfassenden Au-Pair Versicherung incl. Kranken- und Haftpflichtdeckung.
Bei der Auswahl einer geeigneten Versicherungsgesellschaft steht die
Agentur beratend zur Seite. Anmerkung: Die Gastfamilie haftet für
jegliche Schäden an Personen und Sachen (oder es wird eine spezielle
Haftpflichtversicherung für Au-Pairs abgeschlossen).
- Flexibel gestaltete
wöchentliche Arbeitszeit von max. 30 Stunden.
- Monatliches Taschengeld
von 260,00 €.
- Möglichkeit
zum Besuch einer Sprachschule und Möglichkeit zur freien Religionsausübung.
- Die vhs
Ortenau bietet ortenauweit Sprachkurse zu unterschiedlichen
Sprachniveaus an. Zur Ermittlung der Sprachkenntnisse werden Einstufungstests
durchgeführt. Die Kurse kosten zwischen 110 und 300 EURO und
dauern zwischen 5 Wochen und 4 Monaten. Nähere Informationen
erhalten Sie über die vhs-Geschäftsstellen Achern (Günter
Fröhlich, Telefon 07841 40 05), Kehl (Christina Wortmann, Telefon
07841 32 22) sowie Wolfach (Thomas Lang, 07834 86 75 90).
- Bereitstellung
einer Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr, bzw. die
Kostenübernahme hierfür.
- Gewährung
von 4 Wochen bezahlten Urlaub bei einer Aufenthaltsdauer von 12 Monaten.
Bei einer kürzeren Laufzeit der Vereinbarung erfolgt ein anteiliger
Urlaub von 2 Tagen pro Arbeitsmonat.
- Unverzügliche
Anmeldung des Au-Pairs bei den Behörden (Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde
und Arbeitsamt). Die hierfür entstehenden Kosten übernimmt
die Gastfamilie.
- Alle wesentlichen
Änderungen, Umzug, Kündigung, Visa-Verlängerungen oder
Umschreibungen sind der Agentur sofort schriftlich mitzuteilen.
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