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Vermittlungsbedingungen
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Präambel
Rainbow Au-Pair Service
(nachfolgend „Agentur“ genannt) hat ihren Sitz in Winterbacher
Weg 3 in D-77704 Oberkirch. Die Agentur beschäftigt sich mit der
Vermittlung von Au-Pairs an Gastfamilien und handelt nach den Richtlinien
der Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur wird ausschließlich
aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig,
die bei Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages als bestätigt gelten.
Die Vermittlung erfolgt nach den Informationen auf der Internetseite "http://www.rainbow-aupair.com"
und insbesondere nach den Merkblättern und Richtlinien der Bundesagentur
für Arbeit „Au-Pair bei deutschen Familien".
Die
Tätigkeit der Agentur beinhaltet für deutsche Gastfamilien:
- die Beratung der
Gastfamilie über die Voraussetzungen eines Au-Pair Aufenthaltes.
- die Vermittlung
eines Au-Pair für die anfragende Gastfamilie (Vertragspartner).
- die Unterstützung
bei der Abwicklung der behördlichen Formalitäten mit deutschen
Behörden im In- und Ausland.
- die Betreuung
von Gastfamilie und Au-Pair während des Aufenthaltes
- Bereitstellung
aller relevanten Au-Pair Informationen nach Abschluss des Vermittlungsvertrages
und Übersetzungstätigkeiten, soweit notwendig.
- Fertigung der notwendigen
Verträge, Anträge und Einladungen für den Visum-Antrag.
- Beratung über
Au-Pair Versicherung.
- Unterstützung
bei der Abwicklung der notwendigen Behördenschriftwechsel und der
Erlangung der Arbeitsgenehmigung.
- Betreuung des Au-Pair
bis zum Eintreffen bei der Gastfamilie, Organisation der Einreise.
- Betreuung der Gastfamilie
und des Au-Pair während der Dauer des Au-Pair Aufenthaltes bei
der Gastfamilie.
- Stellung einer
Notfall-Telefonnummer und Ansprechbereitschaft bei Problemen.
Verpflichtungen
der Gastfamilie
Die nachfolgenden
Pflichten ergeben sich aus den Richtlinien der Bundesagentur für
Arbeit und den gemachten Erfahrungen der Agentur.
Die Gastfamilie ist verpflichtet die geltenden Bestimmungen, Gesetze und
Verträge (z.B. Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit, Verpflichtungserklärung
der Gastfamilien, Au-Pair -Vertrag) einzuhalten. Die Agentur stellt entsprechende
Merkblätter, Unterlagen und Informationen zu Verfügung. Die
Gastfamilie hat die Informationen der Bundesagentur für Arbeit gelesen
und verpflichtet sich, hiernach zu handeln. Dazu gehören u.a.:
- Integration des
Au-Pairs in die eigene Familie bei freier Kost und Logis (abschließbares
Zimmer für den privaten Au-Pair -Bereich).
- Abschluss einer
umfassenden Au-Pair Versicherung incl. Kranken- und Haftpflichtdeckung.
Bei der Auswahl einer geeigneten Versicherungsgesellschaft steht die
Agentur beratend zur Seite. Anmerkung: Die Gastfamilie haftet für
jegliche Schäden an Personen und Sachen (oder es wird eine spezielle
Haftpflichtversicherung für Au-Pairs abgeschlossen).
- Flexibel gestaltete
wöchentliche Arbeitszeit von max. 30 Stunden.
- Monatliches Taschengeld
von 260,00 €.
- Möglichkeit
zum Besuch einer Sprachschule und Möglichkeit zur freien Religionsausübung.
- Bereitstellung
einer Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr, bzw. die
Kostenübernahme hierfür.
- Gewährung
von 4 Wochen bezahlten Urlaub bei einer Aufenthaltsdauer von 12 Monaten.
Bei einer kürzeren Laufzeit der Vereinbarung erfolgt ein anteiliger
Urlaub von 2 Tagen pro Arbeitsmonat.
- Unverzügliche
Anmeldung des Au-Pairs bei den Behörden (Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde
und Arbeitsamt). Die hierfür entstehenden Kosten übernimmt
die Gastfamilie.
- Alle wesentlichen
Änderungen, Umzug, Kündigung, Visa-Verlängerungen oder
Umschreibungen sind der Agentur sofort schriftlich mitzuteilen.
Vermittlungsgebühren
Eine Anmeldegebühr
wird nicht erhoben. Die für die Vermittlung entstehenden Gebühren
(380,00 €) teilen sich auf in:
- Bearbeitungsgebühr
(Grundgebühr) 100,00 €. Diese wird fällig bei Abschluss
des Vermittlungsauftrages, nachdem sich die Gasteltern auf ein Au-Pair
festgelegt haben und eine Zusage das Au-Pair vorliegt, dass sie in die
Familie kommen will. Die Agentur entscheidet, ob sie sofort oder erst
nach Eingang der Gutschrift tätig wird. Eine Rückforderung
dieser Grundgebühr ist nach Aufnahme der Vermittlungstätigkeit
(Fertigung der ersten Unterlagen) nicht mehr möglich.
- Vermittlungsgebühr
280,00 €. Diese zweite Zahlung wird fällig, nachdem das Au-Pair
das Visa erhalten hat und zur Einreise bereit ist, bzw. spätestens,
wenn das Au-Pair bei der Gastfamilie eintrifft.
- Umvermittlungen
von Au-Pairs, die bereits ein Visa haben (Wechsel -Aupair)
- 320,- Euro bei
einer Visarestlaufzeit von mehr als 9 Monaten
- 260,- Euro bei
einer Visarestlaufzeit von 9 bis 7 Monaten
- 200,- Euro bei
einer Visarestlaufzeit von weniger als 7 Monaten
- 180,- Euro bei
einer Eigenvermittlung der Gastfamilie oder das Au-Pair
Tritt die Gastfamilie
vom Vermittlungsauftrag aus Gründen zurück, die nicht im Verschulden
der Agentur liegen, verfällt die Grundgebühr, ohne dass es von
der Agentur eines Nachweises über die entstandenen Kosten bedarf.
Tritt das Au-Pair von der Vermittlung zurück oder kommt nachweislich
nicht in der Gastfamilie an, wird eine ggf. bereits bezahlte Vermittlungsgebühr
unverzüglich erstattet. Die Gastfamilie erhält sofort weitere
Vermittlungsvorschläge.
Die Gebühren werden auch dann fällig, wenn Au-Pair und Gastfamilie
die Vermittlung unter Ausschaltung der Agentur durchführen. In solchen
Fällen ist die Gastfamilie verpflichtet, die Agentur zu informieren.
Unvorhergesehene Komplikationen und Verzögerungen bis zur Ankunft
des Au-Pair sowie aktive Mitarbeit der Gastfamilie haben keinen Einfluss
auf die vereinbarte Gesamtgebühr. Die Agentur haftet nicht für
eventuell entstehende Zusatzkosten.
Vorbehalt
Die Agentur behält
sich das Recht vor, Gastfamilien und Au-Pairs, die nachweislich falsche
Angaben gemacht haben, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen
oder die Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit nicht erfüllen,
von der Vermittlung auszuschließen und den Behörden zu melden.
Kündigung
Eine vorzeitige Kündigung
des Au-Pair-Verhältnises ist der Agentur innerhalb 14 Tagen schriftlich
mitzuteilen.
Haftung
Die Agentur übernimmt
keine Haftung für, sowie gegenüber dem Au-Pair Bewerber und
der Gastfamilie. Das Au-Pair steht in keinem juristischen Verhältnis
zu Agentur und die Dienstleistung beschränkt sich auf die Vermittlung
eines Au-Pairs in die Gastfamilie. Die Dienstleistung ist mit dem Tag
des Eintreffens des Au-Pairs erbracht. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche
Durchführung des gesamten Au-Pair Vertragsverhältnisses.
Die Agentur verpflichtet sich, den gewünschten Beginn des Au-Pair
Aufenthaltes zu realisieren, übernimmt aber diesbezüglich keine
Garantie und Haftung.
Es können keine Ansprüche gegen die Agentur geltend gemacht
werden, wenn keine Vermittlung zustande kommt. Die Richtigkeit von persönlichen
Angaben des Au-Pairs (z.B. im Fragebogen) wird durch unsere Agentur nicht
überprüft. Die Gastfamilie erhält jedoch nach den gegebenen
Möglichkeiten Informationen zur Kontaktaufnahme, um sich mit dem
Au-Pair auszutauschen.
Sollte das eingeladene Au-Pair die Stelle nicht antreten können,
so erhält die Familie die Möglichkeit, ohne weitere Kosten,
erneut ein Au-Pair durch unsere Agentur vermittelt zu bekommen.
Es erfolgt eine neue kostenlose Vermittlung eines Au-Pairs bei vertragsgerechtem
Verhalten der Gastfamilie innerhalb der ersten 4 Wochen, wenn es zu einer
vorzeitigen Trennung des Au-Pair Verhältnisses kommt. Diese Regelung
gilt nicht für Umvermittlungen oder bei Eigenanwerbung der Gastfamilie.
Für die, durch die Agentur entstandenen Schäden haftet diese
nur mit dem Nachweis des Vorsatzes. Die Agentur übernimmt keinerlei
Haftung für Schäden, die durch das Au-Pair mittelbar oder unmittelbar
verursacht werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Schaden gegenüber
der Gastfamilie oder einem Dritten auftritt.
Sollte trotz aller Bemühungen nach Unterschreiben des Vermittlungsauftrages
eine Vermittlung nicht zustande kommen, bzw. sagt das Au-Pair während
der Vermittlungsphase ab, können hieraus keine Schadenersatzansprüche
gegenüber der Agentur geltend gemacht werden. Das gilt auch für
die Visumsablehnung durch Botschaften oder sonstige Behörden. In
diesen Fällen bietet die Agentur der Gastfamilie eine sofortige kostenlose
Neuvermittlung an.
Weitergabe
von Daten
Die übersandten
Vermittlungsvorschläge und Mitteilungen sind nur für die Gastfamilie
bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Erfolgt infolge einer unbefugten Weitergabe an Dritte
eine Vermittlung, so ist die Gastfamilie verpflichtet, der Agentur Schadenersatz
in Höhe der Vermittlungsgebühr zu zahlen, die im Erfolgsfalle
zu leisten wäre.
Die Daten der Gastfamilie werden ausschließlich an Au-Pairs sowie
Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen von Rainbow Au-Pair Service weitergegeben,
soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs-
und Betreuungstätigkeit erfolgt.
Gerichtsstand
Auf alle Handlungen
der Agentur findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Gerichtsstand ist Oberkirch.
Schlussbestimmung
Mit der Unterschrift
unter den Vermittlungsauftrag werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
anerkannt.
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