Vermittlungsbedingungen
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Präambel

Rainbow Au-Pair Service (nachfolgend „Agentur“ genannt) hat ihren Sitz in Winterbacher Weg 3 in D-77704 Oberkirch. Die Agentur beschäftigt sich mit der Vermittlung von Au-Pairs an Gastfamilien und handelt nach den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur wird ausschließlich aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig, die bei Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages als bestätigt gelten. Die Vermittlung erfolgt nach den Informationen auf der Internetseite "http://www.rainbow-aupair.com" und insbesondere nach den Merkblättern und Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit „Au-Pair bei deutschen Familien".

Die Tätigkeit der Agentur beinhaltet für deutsche Gastfamilien:

  • die Beratung der Gastfamilie über die Voraussetzungen eines Au-Pair Aufenthaltes.
  • die Vermittlung eines Au-Pair für die anfragende Gastfamilie (Vertragspartner).
  • die Unterstützung bei der Abwicklung der behördlichen Formalitäten mit deutschen Behörden im In- und Ausland.
  • die Betreuung von Gastfamilie und Au-Pair während des Aufenthaltes
  • Bereitstellung aller relevanten Au-Pair Informationen nach Abschluss des Vermittlungsvertrages und Übersetzungstätigkeiten, soweit notwendig.
  • Fertigung der notwendigen Verträge, Anträge und Einladungen für den Visum-Antrag.
  • Beratung über Au-Pair Versicherung.
  • Unterstützung bei der Abwicklung der notwendigen Behördenschriftwechsel und der Erlangung der Arbeitsgenehmigung.
  • Betreuung des Au-Pair bis zum Eintreffen bei der Gastfamilie, Organisation der Einreise.
  • Betreuung der Gastfamilie und des Au-Pair während der Dauer des Au-Pair Aufenthaltes bei der Gastfamilie.
  • Stellung einer Notfall-Telefonnummer und Ansprechbereitschaft bei Problemen.

Verpflichtungen der Gastfamilie

Die nachfolgenden Pflichten ergeben sich aus den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit und den gemachten Erfahrungen der Agentur.
Die Gastfamilie ist verpflichtet die geltenden Bestimmungen, Gesetze und Verträge (z.B. Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit, Verpflichtungserklärung der Gastfamilien, Au-Pair -Vertrag) einzuhalten. Die Agentur stellt entsprechende Merkblätter, Unterlagen und Informationen zu Verfügung. Die Gastfamilie hat die Informationen der Bundesagentur für Arbeit gelesen und verpflichtet sich, hiernach zu handeln. Dazu gehören u.a.:

  • Integration des Au-Pairs in die eigene Familie bei freier Kost und Logis (abschließbares Zimmer für den privaten Au-Pair -Bereich).
  • Abschluss einer umfassenden Au-Pair Versicherung incl. Kranken- und Haftpflichtdeckung. Bei der Auswahl einer geeigneten Versicherungsgesellschaft steht die Agentur beratend zur Seite. Anmerkung: Die Gastfamilie haftet für jegliche Schäden an Personen und Sachen (oder es wird eine spezielle Haftpflichtversicherung für Au-Pairs abgeschlossen).
  • Flexibel gestaltete wöchentliche Arbeitszeit von max. 30 Stunden.
  • Monatliches Taschengeld von 260,00 €.
  • Möglichkeit zum Besuch einer Sprachschule und Möglichkeit zur freien Religionsausübung.
  • Bereitstellung einer Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr, bzw. die Kostenübernahme hierfür.
  • Gewährung von 4 Wochen bezahlten Urlaub bei einer Aufenthaltsdauer von 12 Monaten. Bei einer kürzeren Laufzeit der Vereinbarung erfolgt ein anteiliger Urlaub von 2 Tagen pro Arbeitsmonat.
  • Unverzügliche Anmeldung des Au-Pairs bei den Behörden (Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde und Arbeitsamt). Die hierfür entstehenden Kosten übernimmt die Gastfamilie.
  • Alle wesentlichen Änderungen, Umzug, Kündigung, Visa-Verlängerungen oder Umschreibungen sind der Agentur sofort schriftlich mitzuteilen.

Vermittlungsgebühren

Eine Anmeldegebühr wird nicht erhoben. Die für die Vermittlung entstehenden Gebühren (380,00 €) teilen sich auf in:

  • Bearbeitungsgebühr (Grundgebühr) 100,00 €. Diese wird fällig bei Abschluss des Vermittlungsauftrages, nachdem sich die Gasteltern auf ein Au-Pair festgelegt haben und eine Zusage das Au-Pair vorliegt, dass sie in die Familie kommen will. Die Agentur entscheidet, ob sie sofort oder erst nach Eingang der Gutschrift tätig wird. Eine Rückforderung dieser Grundgebühr ist nach Aufnahme der Vermittlungstätigkeit (Fertigung der ersten Unterlagen) nicht mehr möglich.
  • Vermittlungsgebühr 280,00 €. Diese zweite Zahlung wird fällig, nachdem das Au-Pair das Visa erhalten hat und zur Einreise bereit ist, bzw. spätestens, wenn das Au-Pair bei der Gastfamilie eintrifft.
  • Umvermittlungen von Au-Pairs, die bereits ein Visa haben (Wechsel -Aupair)
  • 320,- Euro bei einer Visarestlaufzeit von mehr als 9 Monaten
  • 260,- Euro bei einer Visarestlaufzeit von 9 bis 7 Monaten
  • 200,- Euro bei einer Visarestlaufzeit von weniger als 7 Monaten
  • 180,- Euro bei einer Eigenvermittlung der Gastfamilie oder das Au-Pair

Tritt die Gastfamilie vom Vermittlungsauftrag aus Gründen zurück, die nicht im Verschulden der Agentur liegen, verfällt die Grundgebühr, ohne dass es von der Agentur eines Nachweises über die entstandenen Kosten bedarf.
Tritt das Au-Pair von der Vermittlung zurück oder kommt nachweislich nicht in der Gastfamilie an, wird eine ggf. bereits bezahlte Vermittlungsgebühr unverzüglich erstattet. Die Gastfamilie erhält sofort weitere Vermittlungsvorschläge.
Die Gebühren werden auch dann fällig, wenn Au-Pair und Gastfamilie die Vermittlung unter Ausschaltung der Agentur durchführen. In solchen Fällen ist die Gastfamilie verpflichtet, die Agentur zu informieren.
Unvorhergesehene Komplikationen und Verzögerungen bis zur Ankunft des Au-Pair sowie aktive Mitarbeit der Gastfamilie haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Gesamtgebühr. Die Agentur haftet nicht für eventuell entstehende Zusatzkosten.

Vorbehalt

Die Agentur behält sich das Recht vor, Gastfamilien und Au-Pairs, die nachweislich falsche Angaben gemacht haben, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen und den Behörden zu melden.

Kündigung

Eine vorzeitige Kündigung des Au-Pair-Verhältnises ist der Agentur innerhalb 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.

Haftung

Die Agentur übernimmt keine Haftung für, sowie gegenüber dem Au-Pair Bewerber und der Gastfamilie. Das Au-Pair steht in keinem juristischen Verhältnis zu Agentur und die Dienstleistung beschränkt sich auf die Vermittlung eines Au-Pairs in die Gastfamilie. Die Dienstleistung ist mit dem Tag des Eintreffens des Au-Pairs erbracht. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche Durchführung des gesamten Au-Pair Vertragsverhältnisses.
Die Agentur verpflichtet sich, den gewünschten Beginn des Au-Pair Aufenthaltes zu realisieren, übernimmt aber diesbezüglich keine Garantie und Haftung.
Es können keine Ansprüche gegen die Agentur geltend gemacht werden, wenn keine Vermittlung zustande kommt. Die Richtigkeit von persönlichen Angaben des Au-Pairs (z.B. im Fragebogen) wird durch unsere Agentur nicht überprüft. Die Gastfamilie erhält jedoch nach den gegebenen Möglichkeiten Informationen zur Kontaktaufnahme, um sich mit dem Au-Pair auszutauschen.
Sollte das eingeladene Au-Pair die Stelle nicht antreten können, so erhält die Familie die Möglichkeit, ohne weitere Kosten, erneut ein Au-Pair durch unsere Agentur vermittelt zu bekommen.
Es erfolgt eine neue kostenlose Vermittlung eines Au-Pairs bei vertragsgerechtem Verhalten der Gastfamilie innerhalb der ersten 4 Wochen, wenn es zu einer vorzeitigen Trennung des Au-Pair Verhältnisses kommt. Diese Regelung gilt nicht für Umvermittlungen oder bei Eigenanwerbung der Gastfamilie.
Für die, durch die Agentur entstandenen Schäden haftet diese nur mit dem Nachweis des Vorsatzes. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch das Au-Pair mittelbar oder unmittelbar verursacht werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Schaden gegenüber der Gastfamilie oder einem Dritten auftritt.
Sollte trotz aller Bemühungen nach Unterschreiben des Vermittlungsauftrages eine Vermittlung nicht zustande kommen, bzw. sagt das Au-Pair während der Vermittlungsphase ab, können hieraus keine Schadenersatzansprüche gegenüber der Agentur geltend gemacht werden. Das gilt auch für die Visumsablehnung durch Botschaften oder sonstige Behörden. In diesen Fällen bietet die Agentur der Gastfamilie eine sofortige kostenlose Neuvermittlung an.

Weitergabe von Daten

Die übersandten Vermittlungsvorschläge und Mitteilungen sind nur für die Gastfamilie bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Erfolgt infolge einer unbefugten Weitergabe an Dritte eine Vermittlung, so ist die Gastfamilie verpflichtet, der Agentur Schadenersatz in Höhe der Vermittlungsgebühr zu zahlen, die im Erfolgsfalle zu leisten wäre.
Die Daten der Gastfamilie werden ausschließlich an Au-Pairs sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen von Rainbow Au-Pair Service weitergegeben, soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erfolgt.

Gerichtsstand

Auf alle Handlungen der Agentur findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Oberkirch.

Schlussbestimmung

Mit der Unterschrift unter den Vermittlungsauftrag werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

 

 
 
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