|  |  | Vermittlungsbedingungen(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
  Präambel
 Rainbow Au-Pair Service 
        (nachfolgend „Agentur“ genannt) hat ihren Sitz in Winterbacher 
        Weg 3 in D-77704 Oberkirch. Die Agentur beschäftigt sich mit der 
        Vermittlung von Au-Pairs an Gastfamilien und handelt nach den Richtlinien 
        der Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur wird ausschließlich 
        aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig, 
        die bei Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages als bestätigt gelten. 
        Die Vermittlung erfolgt nach den Informationen auf der Internetseite "http://www.rainbow-aupair.com" 
        und insbesondere nach den Merkblättern und Richtlinien der Bundesagentur 
        für Arbeit „Au-Pair bei deutschen Familien".  Die 
        Tätigkeit der Agentur beinhaltet für deutsche Gastfamilien:
 
        die Beratung der 
          Gastfamilie über die Voraussetzungen eines Au-Pair Aufenthaltes. die Vermittlung 
          eines Au-Pair für die anfragende Gastfamilie (Vertragspartner). die Unterstützung 
          bei der Abwicklung der behördlichen Formalitäten mit deutschen 
          Behörden im In- und Ausland. die Betreuung 
          von Gastfamilie und Au-Pair während des Aufenthaltes Bereitstellung 
          aller relevanten Au-Pair Informationen nach Abschluss des Vermittlungsvertrages 
          und Übersetzungstätigkeiten, soweit notwendig. Fertigung der notwendigen 
          Verträge, Anträge und Einladungen für den Visum-Antrag. Beratung über 
          Au-Pair Versicherung. Unterstützung 
          bei der Abwicklung der notwendigen Behördenschriftwechsel und der 
          Erlangung der Arbeitsgenehmigung. Betreuung des Au-Pair 
          bis zum Eintreffen bei der Gastfamilie, Organisation der Einreise.Betreuung der Gastfamilie 
          und des Au-Pair während der Dauer des Au-Pair Aufenthaltes bei 
          der Gastfamilie. Stellung einer 
          Notfall-Telefonnummer und Ansprechbereitschaft bei Problemen.   Verpflichtungen 
        der Gastfamilie
 Die nachfolgenden 
        Pflichten ergeben sich aus den Richtlinien der Bundesagentur für 
        Arbeit und den gemachten Erfahrungen der Agentur. Die Gastfamilie ist verpflichtet die geltenden Bestimmungen, Gesetze und 
        Verträge (z.B. Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit, Verpflichtungserklärung 
        der Gastfamilien, Au-Pair -Vertrag) einzuhalten. Die Agentur stellt entsprechende 
        Merkblätter, Unterlagen und Informationen zu Verfügung. Die 
        Gastfamilie hat die Informationen der Bundesagentur für Arbeit gelesen 
        und verpflichtet sich, hiernach zu handeln. Dazu gehören u.a.:
 
        Integration des 
          Au-Pairs in die eigene Familie bei freier Kost und Logis (abschließbares 
          Zimmer für den privaten Au-Pair -Bereich).Abschluss einer 
          umfassenden Au-Pair Versicherung incl. Kranken- und Haftpflichtdeckung. 
          Bei der Auswahl einer geeigneten Versicherungsgesellschaft steht die 
          Agentur beratend zur Seite. Anmerkung: Die Gastfamilie haftet für 
          jegliche Schäden an Personen und Sachen (oder es wird eine spezielle 
          Haftpflichtversicherung für Au-Pairs abgeschlossen). Flexibel gestaltete 
          wöchentliche Arbeitszeit von max. 30 Stunden. Monatliches Taschengeld 
          von 260,00 €. Möglichkeit 
          zum Besuch einer Sprachschule und Möglichkeit zur freien Religionsausübung. 
          Bereitstellung 
          einer Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr, bzw. die 
          Kostenübernahme hierfür. Gewährung 
          von 4 Wochen bezahlten Urlaub bei einer Aufenthaltsdauer von 12 Monaten. 
          Bei einer kürzeren Laufzeit der Vereinbarung erfolgt ein anteiliger 
          Urlaub von 2 Tagen pro Arbeitsmonat. Unverzügliche 
          Anmeldung des Au-Pairs bei den Behörden (Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde 
          und Arbeitsamt). Die hierfür entstehenden Kosten übernimmt 
          die Gastfamilie. Alle wesentlichen 
          Änderungen, Umzug, Kündigung, Visa-Verlängerungen oder 
          Umschreibungen sind der Agentur sofort schriftlich mitzuteilen.   Vermittlungsgebühren
 Eine Anmeldegebühr 
        wird nicht erhoben. Die für die Vermittlung entstehenden Gebühren 
        (380,00 €) teilen sich auf in: 
        Bearbeitungsgebühr 
          (Grundgebühr) 100,00 €. Diese wird fällig bei Abschluss 
          des Vermittlungsauftrages, nachdem sich die Gasteltern auf ein Au-Pair 
          festgelegt haben und eine Zusage das Au-Pair vorliegt, dass sie in die 
          Familie kommen will. Die Agentur entscheidet, ob sie sofort oder erst 
          nach Eingang der Gutschrift tätig wird. Eine Rückforderung 
          dieser Grundgebühr ist nach Aufnahme der Vermittlungstätigkeit 
          (Fertigung der ersten Unterlagen) nicht mehr möglich. Vermittlungsgebühr 
          280,00 €. Diese zweite Zahlung wird fällig, nachdem das Au-Pair 
          das Visa erhalten hat und zur Einreise bereit ist, bzw. spätestens, 
          wenn das Au-Pair bei der Gastfamilie eintrifft. Umvermittlungen 
          von Au-Pairs, die bereits ein Visa haben (Wechsel -Aupair)320,- Euro bei 
          einer Visarestlaufzeit von mehr als 9 Monaten260,- Euro bei 
          einer Visarestlaufzeit von 9 bis 7 Monaten200,- Euro bei 
          einer Visarestlaufzeit von weniger als 7 Monaten180,- Euro bei 
          einer Eigenvermittlung der Gastfamilie oder das Au-Pair Tritt die Gastfamilie 
        vom Vermittlungsauftrag aus Gründen zurück, die nicht im Verschulden 
        der Agentur liegen, verfällt die Grundgebühr, ohne dass es von 
        der Agentur eines Nachweises über die entstandenen Kosten bedarf. 
        Tritt das Au-Pair von der Vermittlung zurück oder kommt nachweislich 
        nicht in der Gastfamilie an, wird eine ggf. bereits bezahlte Vermittlungsgebühr 
        unverzüglich erstattet. Die Gastfamilie erhält sofort weitere 
        Vermittlungsvorschläge.
 Die Gebühren werden auch dann fällig, wenn Au-Pair und Gastfamilie 
        die Vermittlung unter Ausschaltung der Agentur durchführen. In solchen 
        Fällen ist die Gastfamilie verpflichtet, die Agentur zu informieren.
 Unvorhergesehene Komplikationen und Verzögerungen bis zur Ankunft 
        des Au-Pair sowie aktive Mitarbeit der Gastfamilie haben keinen Einfluss 
        auf die vereinbarte Gesamtgebühr. Die Agentur haftet nicht für 
        eventuell entstehende Zusatzkosten.
  Vorbehalt
 Die Agentur behält 
        sich das Recht vor, Gastfamilien und Au-Pairs, die nachweislich falsche 
        Angaben gemacht haben, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen 
        oder die Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit nicht erfüllen, 
        von der Vermittlung auszuschließen und den Behörden zu melden. 
          Kündigung
 Eine vorzeitige Kündigung 
        des Au-Pair-Verhältnises ist der Agentur innerhalb 14 Tagen schriftlich 
        mitzuteilen.  Haftung
 Die Agentur übernimmt 
        keine Haftung für, sowie gegenüber dem Au-Pair Bewerber und 
        der Gastfamilie. Das Au-Pair steht in keinem juristischen Verhältnis 
        zu Agentur und die Dienstleistung beschränkt sich auf die Vermittlung 
        eines Au-Pairs in die Gastfamilie. Die Dienstleistung ist mit dem Tag 
        des Eintreffens des Au-Pairs erbracht. Nicht geschuldet wird eine erfolgreiche 
        Durchführung des gesamten Au-Pair Vertragsverhältnisses.Die Agentur verpflichtet sich, den gewünschten Beginn des Au-Pair 
        Aufenthaltes zu realisieren, übernimmt aber diesbezüglich keine 
        Garantie und Haftung.
 Es können keine Ansprüche gegen die Agentur geltend gemacht 
        werden, wenn keine Vermittlung zustande kommt. Die Richtigkeit von persönlichen 
        Angaben des Au-Pairs (z.B. im Fragebogen) wird durch unsere Agentur nicht 
        überprüft. Die Gastfamilie erhält jedoch nach den gegebenen 
        Möglichkeiten Informationen zur Kontaktaufnahme, um sich mit dem 
        Au-Pair auszutauschen.
 Sollte das eingeladene Au-Pair die Stelle nicht antreten können, 
        so erhält die Familie die Möglichkeit, ohne weitere Kosten, 
        erneut ein Au-Pair durch unsere Agentur vermittelt zu bekommen.
 Es erfolgt eine neue kostenlose Vermittlung eines Au-Pairs bei vertragsgerechtem 
        Verhalten der Gastfamilie innerhalb der ersten 4 Wochen, wenn es zu einer 
        vorzeitigen Trennung des Au-Pair Verhältnisses kommt. Diese Regelung 
        gilt nicht für Umvermittlungen oder bei Eigenanwerbung der Gastfamilie.
 Für die, durch die Agentur entstandenen Schäden haftet diese 
        nur mit dem Nachweis des Vorsatzes. Die Agentur übernimmt keinerlei 
        Haftung für Schäden, die durch das Au-Pair mittelbar oder unmittelbar 
        verursacht werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Schaden gegenüber 
        der Gastfamilie oder einem Dritten auftritt.
 Sollte trotz aller Bemühungen nach Unterschreiben des Vermittlungsauftrages 
        eine Vermittlung nicht zustande kommen, bzw. sagt das Au-Pair während 
        der Vermittlungsphase ab, können hieraus keine Schadenersatzansprüche 
        gegenüber der Agentur geltend gemacht werden. Das gilt auch für 
        die Visumsablehnung durch Botschaften oder sonstige Behörden. In 
        diesen Fällen bietet die Agentur der Gastfamilie eine sofortige kostenlose 
        Neuvermittlung an.
  Weitergabe 
        von Daten
 Die übersandten 
        Vermittlungsvorschläge und Mitteilungen sind nur für die Gastfamilie 
        bestimmt und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich 
        gemacht werden. Erfolgt infolge einer unbefugten Weitergabe an Dritte 
        eine Vermittlung, so ist die Gastfamilie verpflichtet, der Agentur Schadenersatz 
        in Höhe der Vermittlungsgebühr zu zahlen, die im Erfolgsfalle 
        zu leisten wäre.Die Daten der Gastfamilie werden ausschließlich an Au-Pairs sowie 
        Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen von Rainbow Au-Pair Service weitergegeben, 
        soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- 
        und Betreuungstätigkeit erfolgt.
  Gerichtsstand
 Auf alle Handlungen 
        der Agentur findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 
        Gerichtsstand ist Oberkirch.  Schlussbestimmung
 Mit der Unterschrift 
        unter den Vermittlungsauftrag werden diese allgemeinen Geschäftsbedingungen 
        anerkannt.   |  |